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Informationen Þber Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und UnternehmensfÞhrung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben kÃķnnten. Diese Risiken kÃķnnen einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es fÞr Beispiele fÞr Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels kÃķnnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfÞr wÃĪre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch kÃķnnten Pegel von Transportwegen wie FlÞssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeintrÃĪchtigt werden kÃķnnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen kÃķnnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • UnternehmensfÞhrung: Beispiele fÞr Risiken im Bereich der UnternehmensfÞhrung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der BeratungstÃĪtigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur VerfÞgung gestellte Informationen berÞcksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die BerÞcksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile fÞr den Kunden bedeuten.

Über die BerÞcksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines mÃķglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur BerÞcksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berÞcksichtigt. Die BerÞcksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur VerfÞgung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine BerÞcksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentÃĪrer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur VergÞtungspolitik bei der BerÞcksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die VergÞtung fÞr die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsÃĪtzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die BerÞcksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen hÃķher vergÞten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die hÃķhere VergÞtung angenommen.